Meistgestellte Fragen
Viele Fragen erreichen uns immer wieder - an dieser Stelle geben wir als Vorab-Information gerne Antworten darauf.
1. Kann ein Feuerwerk auch bei Regen gezündet werden?
Grundsätzlich ja, mit zunehmendem Regen nimmt allerdings auch die Wahrscheinlichkeit zu, dass einige Effekte nicht zünden werden. Bei Starkregen behalten wir uns vor, das Feuerwerk nicht zu zünden.
2. Kann ein Feuerwerk auch bei Wind und Trockenheit gezündet werden?
Wind ist - im Gegensatz zu Regen - weitaus gefährlicher, weshalb bei starkem Wind die Schutzabstände entsprechend vergrößert werden müssen. Ist dies aus Platzgründen nicht möglich, darf das Feuerwerk nicht geschossen werden. Ebenso verhält es sich bei längerer Trockenheit und der Untersagung von offenem Feuer.
3. Wie viel Platz wird zum Abbrennen eines Feuerwerks benötigt?
Bei einem Feuerwerk der Klasse 2 sollte eine freie Fläche von etwa 30 x 30 Metern als Abbrennplatz vorliegen. In Ausnahmefällen genügt auch ein kleinerer Platz, dies muss allerdings bei einer Ortsbegehung überprüft werden. Bei Feuerwerken der Klasse 4 richtet sich der Mindestabstand zum Publikum nach der Steighöhe. Als Faustformel kann grob angenommen werden: Steighöhe in Metern = Sicherheitsabstand in Metern.
4. Kann ich auch Feuerwerke zum selbst zünden kaufen?
Nein - jedenfalls nicht bei uns. Wir bieten nur Feuerwerke im "Full-Service" an - ohne Stress für den Kunden, ohne Aufräumarbeiten durch den "Schenker", ohne die Auseinandersetzung mit den Ämtern und ohne die Frage nach der privaten Haftpflicht-Versicherung. Wir erledigen das alles für Sie, das ist unser Konzept! Aus diesem Grund verkaufen wir kein pyrotechnisches Material an Privatpersonen - wir bitten um Verständnis.
5. Wie viel Vorlaufzeit wird benötigt?
Für eine korrekte Anmeldung beim zuständigen Ordnungsamt benötigen wir mindestens einen Monat Vorlaufzeit, d.h. bis dahin sollten alle Formalitäten geklärt sein. In der Regel empfiehlt es sich aber, ein Feuerwerk schon lange im Voraus (= einige Monate) zu beauftragen, da wir an vielen Tagen des Jahres oftmals keine Kapazitäten mehr frei haben.
6. Wer holt die Genehmigung ein?
Wir erledigen alle Formalitäten mit dem zuständigen Ordnungsamt. Das einzige, worum Sie sich selbst kümmern müssen ist die Erlaubnis des Grundstückeigentümers, auf dessen Fläche geschossen werden soll.